Die Idee
Wir bieten kostenlose Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge und Asylbewerber bei rechtlichen Fragen in Deutschland.
Wir bieten kostenlose Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge und Asylbewerber bei rechtlichen Fragen in Deutschland.
Wir sind immer auf der Suche nach Interessierten, die uns bei unserer Arbeit unterstützen.
Ein Jurastudium ist nicht zwingend notwendig.
Wir sind gemeinnützig. Daher sind wir auf Spenden und Unterstützung angwiesen.
Hier erfahren Sie, wie Sie uns unterstützen können.
Liebe Interessierte,
im Folgenden findet ihr die Termine für die Veranstaltungsreihe im kommenden Sommersemester. Jede*r ist willkommen. Wir bitten Personen, die ein Zertifikat erwerben möchten und im Wintersemester noch nicht angemeldet waren, sich über das Kontaktformular (hier) anzumelden.
1. Das Recht des Familiennachzugs
2. Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren
3. Asylbewerberleistungsgesetz
4. Praktische Falllösung & Beratungsworkshop
Liebe Interessierte,
Zum Wintersemester 2023/24 beginnt ein neuer Ausbildungszyklus der Refugee Law Clinic Saarbrücken. Die Veranstaltungsreihe steht allen Interessierten offen und richtet sich ausdrücklich nicht nur an Jurastudierende. Im Rahmen der Ausbildung werden die Grundzüge des Asyl- und Migrationsrechts vermittelt, die bei Interesse auch dazu befähigen sollen, nach Ende der Ausbildung als ehrenamtliche studentische RechtsberaterIn tätig zu sein. Nach Besuch der Veranstaltungsreihe in zwei aufeinander folgenden Semestern erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Daher wird um eine vorherige Anmeldung über das Kontaktformular (hier) gebeten.
1. Einführungswochenende
2. Asylverwaltungsrecht
3. Alternativen zum gescheiterten Asylverfahren
4. Wegen in den dauerhaften Aufenthalt
5. Richterliche Praxis im Asylverfahren
Liebe Interessierte,
die Termine für die Veranstaltungsreihe im kommenden Sommersemester stehen nun fest. Jede*r ist willkommen. Wir bitten Personen, die ein Zertifikat erwerben möchten und im Wintersemester noch nicht angemeldet waren, sich über das Kontaktformular (hier) anzumelden.
1. Das Recht des Familiennachzugs
2. Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren
3. Praktische Falllösung im Aufenthaltsrecht
4. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser: Zur Bewertung menschenrechtswidriger Push-backs in Dublin-Verfahren
(eine Veranstaltung der RLC-Hannover)
5. Beratungsworkshop
Persönliche Beratungstermine finden in der Regel zweimal monatlich im DAJC – Jugendclub in der Saarbrücker Innenstadt (Johannisstraße 13, 66111 Saarbrücken) statt.
Eine vorherige Anmeldung beim DAJC – Jugendclub unter beratung@derjugendclub.de ist erforderlich.
Eine vorherige Anmeldung beim DAJC – Jugendclub ist auch telefonisch möglich: 01575 3408674.
Zum Wintersemester 2022/23 beginnt ein neuer Ausbildungszyklus der Refugee Law Clinic Saarbrücken. Die Veranstaltungsreihe steht allen Interessierten offen und richtet sich ausdrücklich nicht nur an Jurastudierende. Im Rahmen der Ausbildung werden die Grundzüge des Asyl- und Migrationsrechts vermittelt, die bei Interesse auch dazu befähigen sollen, nach Ende der Ausbildung als ehrenamtliche studentische RechtsberaterIn tätig zu sein. Nach Besuch der Veranstaltungsreihe in zwei aufeinander folgenden Semestern erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Daher wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Im Wintersemester finden folgende Termine statt:
1. Einführungswochenende, 11./12. November 2022
2. Asylverwaltungsrecht, 24. November 2022
3. Alternativen zum (gescheiterten) Asylverfahren, 1. Dezember 2022
4. Wege in den dauerhaften Aufenthalt, 13. Dezember 2022
5. Richterliche Praxis im Asylverfahren, 12. Januar 2023
6. Die Grundzüge der Dublin-III-Verordnung, 24. Januar 2023
Am 30. Juni 2022 um 19 Uhr s.t. wird im Rahmen unserer Ausbildungsreihe RA Jens Dieckmann über „Wege in den dauerhaften Aufenthalt“ referieren. Ein Thema, das uns als Refugee Law Clinic Saarbrücken in unserer täglichen Beratungspraxis immer wieder beschäftigt. Die Veranstaltung ist Teil unseres Ausbildungszyklus‘, steht jedoch darüber hinaus auch allen Interessierten offen.
Die Einwahldaten lauten:
Einwahllink: https://us06web.zoom.us/j/82887173145
Meeting-ID: 828 8717 3145
RA Dieckmann ist seit 1996 als Rechtsanwalt bundesweit tätig im gesamten Bereich des Asyl- und Ausländerrechts sowie als Strafverteidiger (insb. in komplexen Staatsschutzverfahren sowie in Strafverfahren mit Auslandsbezug). Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der freien Wohlfahrtsverbände und des UNHCR in Flüchtlingsfragen. Darüber hinaus ist er unter Anderem Mitglied im Beirat der Refugee Law Clinic der Univ. Köln und des Dachverbandes der RLC Deutschland.
Streit um die Einbürgerung syrischer Flüchtlinge
Zur Zeit wird im Saarland über die Einbürgerung syrischer Flüchtlinge gestritten. Auch wir als Refugee Law Clinic Saarbrücken haben uns zu dieser Diskussion in einem Beitrag der Saarbrücker Zeitung, in einem Fernsehbeitrag des Saarländischen Rundfunks und mit einem Dossier, mit einer ausführlichen rechtlichen Einordnung, zu Wort gemeldet.
Viele Menschen, die in den letzten Jahren aus Syrien geflohen sind und sich eine neue sichere Heimat im Saarland aufbauen konnten, beschäftigt momentan die Einbürgerungspraxis der saarländischen Behörden und das Vorgehen des saarländischen Innenministeriums.
Dieses verlangt für die Einbürgerung einen gültigen syrischen Reisepass, um die Identität der jeweiligen Antragsteller festzustellen. Bei vielen Syrerinnen und Syrern ist der syrische Pass jedoch zwischenzeitlich abgelaufen. Das bedeutet für Betroffene, dass ein Besuch der syrischen Botschaft in Berlin und die Erneuerung des syrischen Passes erforderlich ist.
Viele der Betroffenen haben den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention inne und gelten somit als individuell vom syrischen Staat verfolgt. Für diese Menschen ist ein Besuch der syrischen Botschaft nicht nur psychisch belastend – es besteht die nicht unbegründete Angst vor Verfolgung sich noch im Heimatland befindlicher Angehöriger und Freunde – sondern auch finanziell eine Bürde – ein syrischer Pass kostet nach unserem Kenntnisstand zwischen 400 und 800 Euro und ist somit einer der teuersten Pässe der Welt. Viele Syrerinnen und Syrer weigern sich deshalb die syrische Botschaft aufzusuchen und mit der Bezahlung des Passes Assads Regime im Wege von Devisen indirekt zu unterstützen – ein Regime, vor welchem sie vor einigen Jahren selbst flohen.
Unstreitig ist die Klärung der Identitäts- und Staatsangehörigkeit eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Nichtsdestotrotz sind wir der Überzeugung, dass die Identität nicht ausschließlich mithilfe eines gültigen Nationalpasses nachgewiesen werden kann, sondern auch andere Dokumente und Tatsachen dafür herangezogen werden können und müssen. Betroffene Syrerinnen und Syrer haben bereits sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ erbracht und fühlen sich vom Innenministerium des Saarlandes im Stich gelassen und enttäuscht.
Weitergehende Links:
Im Sommersemester wird unser zweisemestriger Ausbildungszyklus fortgesetzt. Der Quereinstieg zum Sommersemester ist sehr gerne möglich. Die Reihe steht allen Interessierten offen und richtet sich ausdrücklich nicht nur an Jurastudierende. Nach Besuch der Veranstaltungsreihe in zwei aufeinander folgenden Semestern erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Daher wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Die einzelnen Veranstaltungstermine werden noch bekannt gegeben. Die Veranstaltungsreihe beginnt mit folgendem Termin:
1. Ukraine-Workshop, 21. April 2022
2. Alternativen zum (gescheiterten) Asylverfahren, 11. Mai 2022
3. Richterliche Praxis im Asylverfahren, 24. Mai 2022
4. Wege in den dauerhaften Aufenthalt, 30. Juni 2022